Unser Wunsch: Barrierefreiheit auf der Website
Maßnahmen für einen leichten Zugang für jeden
Uns ist es wichtig, unsere Website nach den von der EU empfohlenen Barrierefreiheitsstandards zu gestalten. Erklärtes Ziel ist es, allen Nutzer*innen einen uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten ermöglichen. Dafür haben wir folgende Maßnahmen ergriffen:
- Einhaltung anerkannter Standards:
Unsere Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sowie der EN 301 549. - Laufende Tests mit Hilfstechnologien:
Wir prüfen regelmäßig die Benutzerfreundlichkeit mit Farbkontrastanalysen, Farbenblindheits-Simulatoren und weiteren Technologien. - Kontinuierliche Schulung:
Unsere Teams werden laufend zu barrierefreiem Design und zugänglicher Entwicklung geschult. - Strukturierte Navigation:
Verständliche, klare, konsistente Navigationsmenüs und leichte Auffindbarkeit erleichtern die Orientierung und verbessern die Nutzbarkeit. - Optimale Lesbarkeit:
Hohe Kontraste und gut lesbare Schriftgrößen stellen sicher, dass Inhalte auch bei visuellen Einschränkungen problemlos erfasst werden können. - Flexible, skalierbare Darstellung:
Unsere Website kann mit den gängigen Browsern einfach vergrößert oder verkleinert werden – für eine individuelle Anpassung der Ansicht. - Userfreundliche Videos:
Videos starten nicht automatisch, und bieten volle Steuerungsmöglichkeiten bzgl. Wiedergabe, Lautstärke und Pausenfunktionen. - Transparente Informationen & Feedback-Möglichkeit:
Auf dieser Barrierefreiheitsseite informieren wir über unsere Maßnahmen. Unten finden Sie zudem ein Formular, um eventuell dich auftretende Barrieren unser Unternehmen zu melden.
Noch vorhandene Barrieren auf unserer Website
Trotz unserer Bemühungen um Barrierefreiheit gibt es noch einige Bereiche, die wir weiter verbessern möchten. Aktuell sind uns folgende potenzielle Barrieren bekannt:
- Video-Inhalte
Einige Videos verfügen noch nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen. - Bildbeschreibungen
Ganz vereinzelt fehlen noch Alternativtexte für Bilder, die Nutzer*innen von Screenreadern den Inhalt zugänglich machen. - Fremd- und Fachsprache
An einigen Stellen verwenden wir Begriffe in anderen Sprachen oder Fachterminologien, die nicht immer unmittelbar verständlich sind. - PDF-Dokumente
Nicht alle zum Download angebotenen Dokumente sind aktuell vollständig barrierefrei.
Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu beseitigen, und freuen uns über Hinweise, die uns dabei helfen.
FAQ - Frequently Asked Questions zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wann tritt das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde bereits 2022 von der Bundesregierung verabschiedet. Ab dem 28. Juni 2025 wird es verbindlich, um europaweit einheitliche Standards für Barrierefreiheit zu schaffen. Als Grundlage dient die EN 301 549, eine europäische Norm für barrierefreie digitale Angebote.
Gibt es Ausnahmen von der Barrierefreiheitspflicht?
Ja, bestimmte Unternehmen sind von der Verpflichtung ausgenommen. Dazu gehören:
- Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro.
- Private oder ausschließlich B2B-Angebote, die sich nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Was bedeuten die Konformitätsstufen?
Die Anforderungen an barrierefreie Webseiten richten sich nach den Konformitätsstufen der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die EU hat als Mindeststandard die mittlere Konformitätsstufe AA bestimmt. Zusätzlich gibt es die Stufe A (grundlegende Barrierefreiheitsanforderungen) und die Stufe AAA (höchste Barrierefreiheitsanforderungen).
Melden Sie uns Barrieren, die Sie entdecken!
Ihre Rückmeldung zählt! Falls Sie auf Barrieren stoßen, lassen Sie es uns wissen – so können wir diese gezielt identifizieren und beheben. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular!
Vielen Dank für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung auf dem Weg zu einer vollständig barrierefreien Website.